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Liebe Grüße, Almut
§43 SGB IX
Der sogenannte Rehabilitationssport zählt zu den Nachsorgemaßnahmen im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Sein Ziel ist die
langfristige Sicherung des Rehabilitationserfolges. Rehabilitationssport soll die Leistungsfähigkeit, die Ausdauer und die Belastbarkeit des Betroffenen verbessern und kommt grundsätzlich
bei jeder Behinderungsart in Betracht. Insbesondere nach schweren Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall soll der Rehabilitationssport Hilfe zur Selbsthilfe bieten, um den
Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen, Krankheitsbeschwerden zu mindern und die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.
Quelle: Wikipedia (Stichwort:
Rehabilitationssport)